E-Rechnung für Kleinunternehmer: was gilt?
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Für die E-Rechnung gilt eine Erleichterung, aber nicht überall.
Aktualisiert am 28. Oktober 2026
Empfangen müssen Sie
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach, das XML-Dateien und ZUGFeRD-PDFs annimmt, reicht als erster Schritt. Eine empfangene E-Rechnung sollten Sie prüfen und aufbewahren.
Ausstellen ist in der Regel freiwillig
Kleinunternehmer sind von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, in der Regel befreit. Sie dürfen auch weiterhin Rechnungen als einfaches PDF oder auf Papier ausstellen. Ob Ihr Fall unter die Regel fällt, klären Sie bei Zweifeln mit Ihrer Steuerberatung.
Warum Sie es trotzdem tun könnten
Es kann sinnvoll sein, freiwillig E-Rechnungen zu schreiben:
- Größere Kunden verlangen sie gelegentlich.
- Sie sind auf Aufträge von Unternehmen und Behörden vorbereitet.
- Sie wachsen aus der Kleinunternehmerregelung heraus: Dann gilt die Pflicht ab dem jeweiligen Zeitpunkt auch für Sie.
Was auf der Rechnung stehen muss
Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und nennen den Hinweis, dass Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden. In einer E-Rechnung wird das über die passende Steuerkategorie und einen Befreiungsgrund abgebildet. Ein Erstellungswerkzeug führt Sie dabei.
Praktischer Ablauf
Erstellen Sie die Rechnung mit Ihren Angaben, prüfen Sie sie und senden Sie sie per E-Mail. Ein Gratis-Kontingent am Tag reicht für einen kleinen Betrieb oft aus.
Häufige Fragen
- Muss ich als Kleinunternehmer sofort umstellen?
- Nein, Ausstellen ist in der Regel freiwillig. Empfangen müssen Sie aber können.
- Bleibe ich immer ausgenommen?
- Nur, solange Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Überschreiten Sie die Grenzen, gelten die allgemeinen Regeln.
- Gelten Kleinbeträge?
- Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro gibt es eigene Erleichterungen.
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Prüfen Sie eine E-Rechnung in wenigen Sekunden. Ihre Datei liegt nur im Arbeitsspeicher eines Servers in Deutschland und wird nach spätestens einer Stunde gelöscht.
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Die Ratgeber ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei Fragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.