Steuerkategorien in der E-Rechnung
Jede Position einer E-Rechnung trägt eine Steuerkategorie. Die richtige Wahl verhindert viele Prüffehler und Rückfragen.
Aktualisiert am 28. Oktober 2026
Wozu die Kategorie dient
Die Steuerkategorie (BT-118) sagt der Empfängersoftware, wie die Umsatzsteuer der Position zu behandeln ist. Sie gehört zum Steuersatz (BT-119) und bei Befreiungen zu einem Grund (zum Beispiel einem Gesetzeshinweis).
Die wichtigsten Kategorien
Die häufigsten Codes:
- S: Standardsatz, normale Umsatzsteuer, zum Beispiel 19 Prozent oder 7 Prozent
- Z: Nullsatz, Umsatz mit 0 Prozent
- E: steuerbefreit, mit Angabe des Befreiungsgrundes
- AE: Reverse Charge, die Steuerschuld liegt beim Empfänger
- K: innergemeinschaftliche Lieferung in ein anderes EU-Land
- G: Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU
- O: nicht umsatzsteuerbar, zum Beispiel außerhalb des Anwendungsbereichs
Zusammenhang mit dem Steuersatz
Die Kategorie muss zum Satz passen: S braucht einen Satz größer als null, Z, E, AE, K, G und O verlangen null Prozent. Bei E, AE, K und G ist ein Befreiungsgrund oder Hinweis nötig. Passt beides nicht zusammen, meldet der Prüfer einen Fehler.
Besonderheiten
Zwei Fälle kommen oft vor:
- Kleinunternehmer weisen keine Steuer aus und wählen die passende Befreiungskategorie mit dem Hinweis auf § 19 UStG.
- Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland ist je nach Fall Reverse Charge oder eine innergemeinschaftliche Lieferung richtig. Hier lohnt eine kurze Rückfrage bei der Steuerberatung.
Häufige Fragen
- Wer bestimmt die Kategorie?
- Der Rechnungsaussteller auf Grundlage des Sachverhalts. Das Werkzeug erzeugt nur, was Sie angeben.
- Was, wenn mehrere Steuersätze vorkommen?
- Jede Position bekommt ihre eigene Kategorie und ihren Satz. Die Steuersummen werden je Kategorie und Satz gebildet.
- Kann ich die Kategorie im Nachhinein ändern?
- Erzeugen Sie die Rechnung mit den richtigen Angaben neu. Die Originaldatei ändern Sie nicht.
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Die Ratgeber ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei Fragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.