ViDA: die E-Rechnung wird europäisch
Hinter dem Kürzel ViDA steckt eine EU-Reform der Umsatzsteuer. Sie bringt unter anderem verpflichtende E-Rechnungen und digitale Meldungen für grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen. Hier der Überblick nach heutigem Stand (Oktober 2026).
Aktualisiert am 28. Oktober 2026
Was ViDA ist
ViDA steht für „VAT in the Digital Age“, die Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter. Die EU will damit Steuerbetrug verringern, die Verwaltung vereinfachen und die Regeln für den Binnenmarkt angleichen. Ein Teil davon ist die verpflichtende elektronische Rechnung und die zeitnahe digitale Meldung von Umsätzen.
Die wichtigsten Punkte
Nach dem bisher beschlossenen Rahmen gilt:
- Ab 2030 soll die E-Rechnung für grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen innerhalb der EU verpflichtend werden, zusammen mit einer digitalen Meldung der Umsätze.
- Mitgliedstaaten dürfen nationale E-Rechnungspflichten für Umsätze im Inland einführen, ohne dafür eine Ausnahmegenehmigung der EU zu brauchen.
- Nationale Systeme sollen bis zu einem späteren Zeitpunkt an die europäischen Vorgaben angeglichen werden.
Was das für Deutschland heißt
Deutschland hat die E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze bereits eingeführt (Empfang seit 2025, Ausstellen bis 2028 gestaffelt). Die europäische Pflicht für Umsätze mit anderen EU-Ländern kommt später dazu. Für Ihre Praxis heißt das: Wer heute auf einen Standard nach EN 16931 setzt, ist auf beide Entwicklungen gut vorbereitet.
Was Sie jetzt tun können
Sie müssen nicht sofort etwas umstellen, aber vorbereiten lohnt sich:
- Auf Formate nach EN 16931 setzen (XRechnung, ZUGFeRD).
- Stammdaten sauber pflegen, auch Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Geschäftspartnern in anderen Ländern.
- Prüfen, ob Ihre Software später die digitale Meldung unterstützt.
Wichtig zur Einordnung
Die Einzelheiten und Termine auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten können sich ändern. Dieser Ratgeber gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung. Fragen Sie für Ihren Fall Ihre Steuerberatung.
Häufige Fragen
- Muss ich wegen ViDA jetzt etwas ändern?
- Nicht sofort. Die europäische Pflicht für grenzüberschreitende Umsätze soll erst später greifen. Eine Umstellung auf EN 16931 hilft aber in jedem Fall.
- Gilt die deutsche E-Rechnungspflicht weiter?
- Ja. Die deutschen Regeln für inländische Umsätze gelten unabhängig von ViDA.
- Betrifft ViDA auch Privatkunden?
- Die E-Rechnungspflicht richtet sich auf Umsätze zwischen Unternehmen.
Jetzt ausprobieren
Prüfen Sie eine E-Rechnung in wenigen Sekunden. Ihre Datei liegt nur im Arbeitsspeicher eines Servers in Deutschland und wird nach spätestens einer Stunde gelöscht.
Weitere Ratgeber
- E-Rechnung Pflicht: Fristen und Checkliste
- Was ist eine E-Rechnung?
- EN 16931, XRechnung, ZUGFeRD: die Standards
Die Ratgeber ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei Fragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.